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   OLG Hamburg, 03.11.2011 - 6 U 181/08   

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https://dejure.org/2011,29647
OLG Hamburg, 03.11.2011 - 6 U 181/08 (https://dejure.org/2011,29647)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.11.2011 - 6 U 181/08 (https://dejure.org/2011,29647)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. November 2011 - 6 U 181/08 (https://dejure.org/2011,29647)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Frachtausfallklausel in der Seeversicherung

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Charter-Ausfallversicherung - Versicherungsschutz bei einem Konstruktionsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung einer Frachtausfallklausel in der Seeversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2011 - 6 U 181/08
    Der Schadensersatzanspruch nach § 717 Abs. 2 ZPO setzt einen -Vollstreckungsdruck- voraus (vgl. BGH NJW 1993, 1076, 1078; BGH NJW 1996, 397 f.).

    Solange eine Vollstreckungsvoraussetzung fehlt, ist ein Vollstreckungsdruck nicht zu erdulden (BGH NJW 1993, 1076, 1078).

  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2011 - 6 U 181/08
    Unabhängig davon, ob ausländisches Recht nach der Neufassung des § 545 ZPO überhaupt revisibel ist (offen gelassen in BGH NJW 2010, 1070, 1072, Tz. 21), ist auch hier eine Änderung eingetreten.
  • BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94

    Verhängung eines Ordnungsmittels aufgrund eines Unterlassungstitels

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2011 - 6 U 181/08
    Der Schadensersatzanspruch nach § 717 Abs. 2 ZPO setzt einen -Vollstreckungsdruck- voraus (vgl. BGH NJW 1993, 1076, 1078; BGH NJW 1996, 397 f.).
  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01

    Rückzahlung von auf Grund eines Urteils gezahlten Beträgen - Entreicherung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2011 - 6 U 181/08
    Auf die Entscheidung des BAG vom 19.03.2003 - 10 AZR 597/01 - kann sich die Beklagte nicht berufen, weil sich dieses Urteil nicht auf § 717 Abs. 2, sondern auf § 717 Abs. 3 Satz 2 ZPO bezieht.
  • OLG Köln, 13.02.2009 - 6 U 180/08

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2011 - 6 U 181/08
    Sie werden von der Klägerin auch nicht geltend gemacht, sondern waren Gegenstand eines anderen Rechtsstreits (6 U 180/08).
  • OLG Hamburg, 22.12.1994 - 6 U 71/94

    Englisch; Vertragsprache; Auslegung; Englisches Recht; Versicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2011 - 6 U 181/08
    Auch wenn in einem englischsprachigen Vertrag die Anwendung deutschen Rechts vereinbart wird, bleibt Raum für die Auslegung englischsprachiger Klauseln nach englischem oder amerikanischem Recht (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 22.12.1994, 6 U 71/94, TranspR 1995, 214, 215).
  • OLG Hamburg, 12.05.1999 - 6 U 28/98

    Bestehen von Versicherungsschutz einer Kaskoversicherung für Schäden infolge

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2011 - 6 U 181/08
    Der Senat bleibt (in anderer Besetzung) bei seiner bereits in seinem Urteil vom 12.05.1999, 6 U 28/98 (TranspR 2001, 140, 141, von den Parteien als "Ilse-Urteil" bezeichnet) vertretenen Auffassung, dass nach dieser Klausel auch Schäden versichert sind, die an der falsch konstruierten maschinellen Einrichtung des Schiffes selbst aufgrund des Konstruktionsfehlers aufgetreten sind, nicht aber der in dem Konstruktionsfehler selbst bestehende Schaden, also die planerische Fehlleistung.
  • OLG Hamburg, 10.05.2012 - 6 U 131/07

    See-Kaskoversicherung: Beschädigung des versicherten Schiffes durch verunreinigte

    Die See-Kaskoversicherung ist aber keine Baugewährleistungsversicherung (vgl. Urteil des Senats vom 3.11.2011, 6 U 181/08, zitiert nach juris, dort Tz. 92).

    Die Frage, ob Mängel der Coating von der Versicherung gedeckt sind oder nicht, kann aber nicht vom Zufall abhängen, wann die Mängel festgestellt werden (vgl. Urteil des Senats vom 3.11.2011, a.a.O.).

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